Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2000 in Kraft getreten und wurde seither mehrfach aktualisiert. Die aktuelle Fassung ist seit dem 16. Juli 2021 in Kraft. Das Gesetz wurde mit dem Ziel formuliert, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien voranzutreiben und vor allem die fossilen Energieträger zu ersetzen.
Bis 2030 sollen auf diese Weise 65 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Umbau des Stromnetzes ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Im Gegensatz zu den bisherigen politischen Regelungen werden diese Kosten nicht über Steuern finanziert, sondern über die sogenannte EEG-Umlage, die auf den Strompreis für die Verbraucher aufgeschlagen wird.
Für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (eine typische Anlage auf einem Privathaus kann mit etwa 10 kWp angenommen werden) wird ab 2021 keine Stromsteuer für den Eigenverbrauch erhoben. Bislang lag die Leistungsgrenze bei 10 kWp. Das bedeutet, dass Betreiber einer Photovoltaikanlage von z.B. 12 kWp keine EEG-Umlage mehr auf den selbst produzierten Strom zahlen müssen. Diese Befreiung gilt bis zu einer Strommenge von 30.000 Kilowattstunden pro Jahr. Eine weitere Neuerung ist, dass Betreiber einer Photovoltaikanlage den Strom über das Marktprämienmodell auch direkt an der Börse verkaufen können. Auf diese Weise lassen sich zum Teil noch höhere Erlöse erzielen.
Der Gesetzgeber sieht zahlreiche Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien vor. Für Privathaushalte ist die Förderung einer Photovoltaikanlage besonders interessant. Der Staat unterstützt nicht nur die Anschaffung, sondern auch den Betrieb einer Photovoltaikanlage. Dies funktioniert über die gesetzliche Einspeisevergütung. Diese garantiert den Betreibern einer Anlage eine feste Vergütung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom – und das 20 Jahre lang.
Die EEG-Umlage schafft für die Netzbetreiber einen Ausgleich zwischen diesen festen Abnahmepreisen und dem Marktpreis. Sie stellt damit sicher, dass die Netzbetreiber den garantierten Preis für den Strom aus einer Photovoltaikanlage zahlen können und unabhängig vom Marktpreis profitabel bleiben. Die aktuellen Vergütungssätze werden vierteljährlich von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben.
Panei ist nicht nur ein Dienstleister für erneuerbare Energien. Wir verstehen uns viel mehr als Ihr Partner für eine nachhaltige, eigenständige und kostenbewusste Zukunft.
Panei Solar GmbH
Copyright ©
Alle Rechte vorbehalten.